
Der Arbeitskreis der Küstenländer für Schiffshygiene (AkKü)
In dem seit 1974 bestehenden AkKü sind neben den stimmberechtigten Ländervertreterinnen und Ländervertretern der Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, auch die Bundesministerien (Bereiche: Verkehr, Arbeit und Gesundheit), das Robert Koch-Institut, die Marine, die Berufsgenossenschaft Verkehr und die Deutsche Gesellschaft für Maritime Medizin ständige Gäste.
Der Sitz des Arbeitskreises
Der Vorsitz und die Geschäftsführung des AkKü liegen aufgrund des Abkommens der Länder über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin, der Norddeutschen Kooperation im Gesundheitswesen beim Hamburg Port Health Center des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin in Hamburg. Der Arbeitskreis vertritt die Gesundheitsbehörden aller Mitgliedsländer nach innen und außen.
Die Aufgaben des Arbeitskreises
Der AkKü gibt Empfehlungen und Richtlinien heraus, die der Harmonisierung der Arbeit der Hafenärztlichen Dienste in Deutschland dienen und für Reedereien, schiffsausrüstende Apotheken, Schiffsärzte, Betriebsärzte und andere Personen von Bedeutung sind. Diese Empfehlungen und Richtlinien können Sie sich im Bereich Downloads auf dieser Seite herunterladen.
(Bild: Referent/Gastredner trägt auf der 100. Sitzung des Arbeitskreises vor)

